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Universitäten und so genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind aufgrund der neo-liberalen Ideale der MachthaberInnen und im Zuge der „Privatisierung“ und „Modernisierung“ von Universitäten angehalten, sich zunehmend über so genannte Drittmittel zu finanzieren.

Soweit die bekannte Geschichte.

Es ergeben sich aus dieser Vorgehensweise gleich mehrer Paradoxien, die sich lohnen, hier einmal anzureißen.

1. Die Sicht der UnternehmerIn:

Universitäten wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (z.B. Joanneum Research, Seibersdorf, etc.) sind Organisationen, die eine beachtliche Finanzierung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Werden solche Organisationen nun am freien Markt tätig, so handelt es sich aus Sicht derer, die sich am Markt ohne jegliche Subvention durch EU, Bund, Land oder Gemeinde behaupten müssen, eindeutig um Marktverzerrung. So stellt z.B. die Wirtschaftsuniversität Wien für einEn am freien Markt gewerbetreibendEn UnternehmensberaterIn eine enorme Konkurrenz insofern dar, als Bundesbedienstete sowie Drittmittelbedienstete Beratungsprojekte am freien Markt durch Steuergelder subventioniert abwickeln und somit wesentlich geringere Preise (bzw. kostenlos) anbieten können, als dies dem marktüblichen Konditionen entsprechen würde.

2. Die Sicht der SteuerzahlerIn:

In jenen Bereichen, wo besondere Anlagen zur Durchführung von Forschungsvorhaben notwendig sind, sind Universitäten wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wesentlich von Drittmittel abhängig. Dies hat aus der Innenperspektive der ForscherInnen zur Konsequenz, dass eine von egoistischen Marktinteressen freie Forschung nicht mehr möglich ist und aus der Außenperspektive, dass Mithilfe von Steuergeldern Forschungsarbeiten durchgeführt werden, die letztlich nicht im Eigentum der Republik stehen, sonder ohne weiteres an Kooperationen weiterverkauft werden und die Renten der (teil-)öffentlich finanzierten Forschung die Unternehmen bzw. die Verlagshäuser (in den Buchwissenschaften) erwirtschaften und sich somit jeglichem Einfluss durch die eigentliche InvestorIn, der SteuerzahlerIn, entzieht. Die SteuerzahlerIn hat keinerlei Entscheidungsbefugnis bzw. Eigentumsrechte auf die von Ihr finanzierten Forschungsergebnisse. Ganz im Gegenteil, sie muss sie entweder über den Ankauf von Produkten, in denen Forschungsergebnisse von Universitäten bzw. außeruniversitären Forschungsinstitutionen marktgerecht verwertet sind, bzw. über den Büchermarkt einkaufen. Sie ist auch gezwungen, für Personen, die sie für die Weiterentwicklung der Gesellschaft finanziert (ProfessorInnen und AssistentInnen), Seminargebühren, Vortragsgebühren etc. zu bezahlen, um in den Genuss einer persönlichen „Performance“ zu kommen.

Die Konsequenzen:

Aus der Innensicht der Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstitutionen ist die Konsequenz eine zunehmende Ausbeutung junger WissenschafterInnen für die Interessen von großen, internationalen Kooperationen, die zumeist enorme Gewinne verbuchen. Die jungen WissenschafterInnen arbeiten dabei längst unter tayloristischen Bedingungen so genannte “Forschungsprojekte” nahezu am Fließband ab. Zeit für persönliche Reflexion bzw. selbst zur persönlichen Weiterentwicklung im Sinne einer Theorie-Entwicklung (Promotion, Habilitation) bleibt dabei nicht mehr. Mit dieser Methode werden junge, hochbegabte ForscherInnen und DenkerInnen geradezu verheizt für das Renommee weniger, längst etablierter, jedoch immer noch geltungsbedürftiger ProfessorInnen im engerem Sinne und im weiteren Sinne bedienen sich Unternehmen subventionierte Hochbegabter zum eigenen Vorteil und für ihre egoistischen Interessen auf Kosten der SteuerzahlerInnen.

Durch die Einführung moderner Management-Methoden (MitarbeiterInnengespräch, befristete Dienstverträge, Leistungsbewertungen, etc.) ist es den ProfessorInnen nunmehr möglich, über ihre MitarbeiterInnen zu verfügen. AssistentInnen und so genannte ForscherInnen „in Ausbildung“ werden so zu regierbaren Personen, die den Eigensinnigkeiten, Stimmungen und Gutheißungen von nahezu ausschließlich definitiv gestellten ProfessorInnen gänzlich ausgeliefert sind. So ist es kaum verwunderlich, dass es bereits etliche Universitätsinstitute gibt, bei denen die Fluktuation bei den JungforscherInnen privatwirtschaftliches Niveau angenommen hat und dadurch ein kontinuierlicher Aufbau und Entwicklung der betroffenen Hochbegabten längst nicht mehr möglich ist.

Wer den freien Markt (das sind etliche mit Steuergeldern hoch-finanzierte ProfessorInnen zumeist aus Fächern der Ökonomie bzw. der Betriebswirtschaftslehre) will, die/der muss auch die Konsequenzen ihrer/seiner eigenen Rede tragen und unmittelbar aus dem Staatsbetrieb austreten1ProfessorInnen sind in der Sprache der Ökonomen „öffentliches Gut“, weil sie Bedienstete der Republik sind und somit allen BürgerInnen verpflichtet sind. Dies umfasst nicht nur die jetzt in Diskussion geratene Verpflichtung zur Weitergabe von Wissen innerhalb der Lehre sonder auch die Behandlung der Forschungsergebnisse (Lithographien, Artikel, Vorträge, etc.) als öffentliche Güter und somit kostenlos für die SteuerzahlerInnen zur Verfügung zu stellen, als Eigentum z.B. der Republik Österreich..